Clearing-Stelle - Aufgaben

 

Die primäre Aufgabe der Clearing-Stelle der OPTICURA Pensionsmanagement GmbH (nachstehend CSO genannt) ist die laufende Verwaltung von Vorsorgeverträgen aus Direktversicherung oder Pensionskassenverträgen, in die das Unternehmen als Versicherungsnehmer eintritt, damit bestehende Vorsorgeverträge für die Mitarbeiter weitergeführt werden können. Die CSO eröffnet dem Unternehmen die Möglichkeit, bestehende Versorgungsverträge von neuen Mitarbeitern weiterzuführen, ohne dass dadurch der Verwaltungsaufwand maßgeblich erhöht wird.

 

Die CSO verwaltet den jeweiligen Vertrag und führt zukünftig das Inkasso (Beiträge des Arbeitgebers) und das Exkasso (Zahlung der Beiträge an den jeweiligen Versorgungsträger) durch.

 

Insbesondere ist dies ein Vorteil für das Unternehmen mit einer Vielzahl von Versorgungsverträgen, da dieses die Beiträge in einer Summe an die CSO zahlt und die CSO die Beiträge entsprechend dem Versorgungswerk auf die jeweiligen Versorgungsträger verteilt.

 

Aufgaben

 

  • Ermittlung der Werte im Versicherungs- bzw. Pensionskassenvertrages (Übertragungswert)

  • Ermittlung der "wertgleichen" Zusage (bei Übertragung)

  • Mitteilung an die Leistungsberechtigten über den jeweiligen Stand des Versorgungsvertrages

  • Erstellung eines monatlichen Zahlungsplanes, welcher die Summe der zu leistenden Zahlungen an die einzelnen Versorgungsträger und Versicherungsgesellschaften ausweist, unterteilt nach den zugehörigen Arbeitnehmern und deren Umwandlungsbeträge (auf Basis der Meldung des Arbeitgebers)

  • Erstellung von AUskünften gem. § 4a Abs. 1 BetrAVG

  

Leistungen im Störfall

 

Als Störfall können folgende Fallkonstellationen auftreten:

 

  • Arbeitgeberwechsel

  • Widerruf der Umwandlungsvereinbarung

  • Änderung der Umwandlungsvereinbarung

  • Änderung der Beitragszahlungsweise

 

Vorgehen bei ruhenden Arbeitsverhältnissen

 

  • beitragsfreie Fortführung des Vertrages und Ermittlung der beitragsfreien Versicherungssumme

  • Abfindung durch Übertragung des Versicherungsvertrages (VN-Wechsel)

  • Übertragung auf einen neuen Versorgungsträger

  • Änderung der jeweiligen Versorgungszusage und ggf. der zugehörigen Versorgungsbescheinigung

 

weitere Leistungen

 

  • Erstellung von Abfindungsvereinbarungen,

  • Erstellung der Unterlagen für VN-Wechsel,

  • Erstellung der Informationen gemäß § 4a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BetrAVG,

  • Durchführung von Vertragsänderungen jeglicher Art (Beitragsfreistellung, Änderung der Zahlungsweise, Änderung des Beitrags, Ruhendstellung, Wiederinkraftsetzung, Vertragsauflösung),

  • Ermittlung des Abfindungsbetrages und Erstellung der Abfindungsvereinbarung,

  • Durchführung des VN-Wechsels (im Rahmen einer Abfindung),

  • Ermittlung des Übertragungswertes und Erstellen der Auskunft gem. § 4a Abs. 1 Nr. 2 BetrAVG,

  • Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft und Erstellung der entsprechenden Mitteilung an den MA,

  • Berechnung des Übertragungswertes und der wertgleichen Zusage (§ 4a Abs. 2 BetrAVG)

  • Durchführung des VN Wechsel (auf neuen ArbG bzw. auf neuen Versorgungsträger)

Die Bearbeitung beinhaltet dabei die Erstellung der entsprechenden Unterlagen und Dokumente und den Versand der Unterlagen an die jeweils zuständigen Beteiligten. Sofern und soweit sich Änderungen ergeben, die sich auf termingebundene Tätigkeiten der CSO auswirken (z.B. Änderung bei der Höhe des abzubuchenden Betrages und der zu zahlenden Beiträge an Versorgungsträger) sind diese bis spätestens den 20. eines Monats an die CSO bekannt zu geben.

  


 

 

CSO

Informationen

Leistungen

Gebühren

 

 

Kontakt

OPTICURA
Pensionsmanagement GmbH

Clearing-Stelle

Kellermannsweg 1

86720 Nördlingen

 

Tel.: +49 (0)9081 2722 001

Fax: +49 (0)9081 2722 002

 

info@opticura.net

 

 


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