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Clearing-Stelle - Aufgaben
Die primäre Aufgabe der Clearing-Stelle der OPTICURA Pensionsmanagement GmbH (nachstehend CSO genannt) ist die laufende Verwaltung von Vorsorgeverträgen aus
Direktversicherung oder Pensionskassenverträgen, in die das Unternehmen als Versicherungsnehmer eintritt, damit bestehende Vorsorgeverträge für die Mitarbeiter
weitergeführt werden können. Die CSO eröffnet dem Unternehmen die Möglichkeit, bestehende Versorgungsverträge von neuen Mitarbeitern weiterzuführen, ohne dass
dadurch der Verwaltungsaufwand maßgeblich erhöht wird.
Die CSO verwaltet den jeweiligen Vertrag und führt zukünftig das Inkasso (Beiträge des Arbeitgebers) und das Exkasso (Zahlung der Beiträge an den jeweiligen
Versorgungsträger) durch.
Insbesondere ist dies ein Vorteil für das Unternehmen mit einer Vielzahl von Versorgungsverträgen, da dieses die Beiträge in einer Summe an die CSO zahlt und
die CSO die Beiträge entsprechend dem Versorgungswerk auf die jeweiligen Versorgungsträger verteilt.
Aufgaben
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Ermittlung der Werte im Versicherungs- bzw. Pensionskassenvertrages (Übertragungswert)
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Ermittlung der "wertgleichen" Zusage (bei Übertragung)
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Mitteilung an die Leistungsberechtigten über den jeweiligen Stand des Versorgungsvertrages
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Erstellung eines monatlichen Zahlungsplanes, welcher die Summe der zu leistenden Zahlungen an die einzelnen Versorgungsträger und Versicherungsgesellschaften
ausweist, unterteilt nach den zugehörigen Arbeitnehmern und deren Umwandlungsbeträge (auf Basis der Meldung des Arbeitgebers)
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Erstellung von AUskünften gem. § 4a Abs. 1 BetrAVG
Leistungen im Störfall
Als Störfall können folgende Fallkonstellationen auftreten:
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Arbeitgeberwechsel
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Widerruf der Umwandlungsvereinbarung
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Änderung der Umwandlungsvereinbarung
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Änderung der Beitragszahlungsweise
Vorgehen bei ruhenden Arbeitsverhältnissen
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beitragsfreie Fortführung des Vertrages und Ermittlung der beitragsfreien Versicherungssumme
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Abfindung durch Übertragung des Versicherungsvertrages (VN-Wechsel)
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Übertragung auf einen neuen Versorgungsträger
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Änderung der jeweiligen Versorgungszusage und ggf. der zugehörigen Versorgungsbescheinigung
weitere Leistungen
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Erstellung von Abfindungsvereinbarungen,
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Erstellung der Unterlagen für VN-Wechsel,
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Erstellung der Informationen gemäß § 4a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BetrAVG,
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Durchführung von Vertragsänderungen jeglicher Art (Beitragsfreistellung, Änderung der Zahlungsweise, Änderung des Beitrags, Ruhendstellung,
Wiederinkraftsetzung, Vertragsauflösung),
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Ermittlung des Abfindungsbetrages und Erstellung der Abfindungsvereinbarung,
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Durchführung des VN-Wechsels (im Rahmen einer Abfindung),
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Ermittlung des Übertragungswertes und Erstellen der Auskunft gem. § 4a Abs. 1 Nr. 2 BetrAVG,
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Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft und Erstellung der entsprechenden Mitteilung an den MA,
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Berechnung des Übertragungswertes und der wertgleichen Zusage (§ 4a Abs. 2 BetrAVG)
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Durchführung des VN Wechsel (auf neuen ArbG bzw. auf neuen Versorgungsträger)
Die Bearbeitung beinhaltet dabei die Erstellung der entsprechenden Unterlagen und Dokumente und den Versand der Unterlagen an die jeweils zuständigen
Beteiligten. Sofern und soweit sich Änderungen ergeben, die sich auf termingebundene Tätigkeiten der CSO auswirken (z.B. Änderung bei der Höhe des abzubuchenden
Betrages und der zu zahlenden Beiträge an Versorgungsträger) sind diese bis spätestens den 20. eines Monats an die CSO bekannt zu geben.
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