Clearing-Stelle der OPTICURA (CSO)

 

 

Die Portabilität von Versorgungsansprüchen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ist das gesetzlich geregelte Recht des Mitarbeiters auf Mitnahme seiner Versorgungsansprüche bei einem Wechsel des Arbeitgebers.

 

Hieraus können sich in der Zukunft neue Haftungsfragen für Unternehmen ergeben sowie ein erhöhter Verwaltungsaufwand durch eine Vielzahl unterschiedlicher Versorgungsträger im zukünftigen Versorgungswerk.

 

Eine Lösung für Unternehmen ist die Clearing-Stelle der OPTICURA (CSO)

 

Clearing-Stelle-Schema

  

  

Vorteile

 

  • zentrale Verwaltung von unterschiedlichen Versorgungsverträgen und Rückdeckungsversicherung

  • Sammelbeitragszahlung an die Clearing-Stelle

  • fachlich kompetente Betreuung

  • schnelle Lösungen bei Störfällen

  • Clearing-Stelle als zentrale Auskunfts- und Informationsanlaufstelle

  • kostengünstiger gegenüber Selbstverwaltung

 

Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich gern ausführlicher informieren.

   


 

 

CSO

Informationen

Leistungen

Gebühren

 

 

Kontakt

OPTICURA
Pensionsmanagement GmbH

Clearing-Stelle

Kellermannsweg 1

86720 Nördlingen

 

Tel.: +49 (0)9081 2722 001

Fax: +49 (0)9081 2722 002

 

info@opticura.net

 

 


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