PSV aG

 

Der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSV) übernimmt im Falle einer Unternehmensinsolvenz die Versorgung aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben. Im Rahmen dessen ist der zusagende Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, jährlich Beiträge an den PSV aG zu zahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Art und Umfang der zugesagten Versorgungen. Über ein sogenanntes Kurztestat wird die Beitragsbemessungsgrundlage ermittelt. Diese ist dem PSV aG bis zum 30.09. des jeweiligen Meldejahres zu übermitteln. Die Berechnung stellt dabei auf den jeweiligen Bilanzstichtag des zuvor abgelaufenen Kalenderjahres ab. Das Kurztestat wird erstellt von einem versicherungsmathematischen Sachverständigen oder dem jeweiligen Versorgungsträger.

 

Informationen des PSV

 

Information des PSV zur Beitragsverteilung auf 2009 bis 2013

 

Gesetzliche Grundlage

Der von den insolvenzsicherungspflichtigen Arbeitgebern zu finanzierende erforderliche Beitrag, kann, soweit er den des Vorjahres übersteigt, auf das laufende und die folgenden vier Jahre ver-teilt werden (§ 10 Abs. 2 Satz 5 Betriebsrentengesetz).

 

Verteilung des Beitrags für 2009

Zweck einer Beitragsverteilung ist es, die Liquidität der beitragspflichtigen Unternehmen zu schonen. Grundsätzlich müssen die vom PSVaG zu tragenden Schäden vollständig und periodengerecht ausfinanziert werden. Eine Beitragsverteilung muss die Ausnahme sein, denn dadurch wird die erforderliche Finanzierung nur in die Zukunft verschoben.

 

Der PSVaG seinerseits muss trotz dieser Verschiebung jederzeit über die notwendige Liquidität zur Gewährleistung der gesetzlichen Aufgaben verfügen. Insbesondere muss die in Schadensfällen erforderliche Ausfinanzierung laufender Betriebsrentenzahlungen gewährleistet sein. Von daher sind den Möglichkeiten zur Verschiebung von Teilen der erforderlichen Beiträge in die Zukunft Grenzen gesetzt.

 

Bei der Verteilung der Beitragslast auf die folgenden Jahre bleibt die diesjährige Beitragsbemessungsgrundlage maßgeblich. Spätere Durchführungswegwechsel wirken sich insoweit nicht aus. Der Beitragsbescheid weist den insgesamt erforderlichen Beitrag aus. Die für 2009 und die Jahre 2010 bis 2013 zu zahlenden Teilbeträge werden gesondert ausgewiesen.

  


 

 

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Übersicht über die Entwicklung der Beitragssätze des PVS aG und aktueller Beitragssatz

 

WJ = Wirtschaftsjahr
VS = Vorschusssatz

BS = Endgültiger Beitragssatz

 

WJ VS ‰ BS ‰
     
1975 1,5 1,5
1976 1,5 1,9
1977 1,7 1,9
1978 1,7 0,7
1979 0,5 1,1
     
1980 0,8 1,4
1981 0,9 2,0
1982 1,4 6,9
1983 -,- 3,7
1984 1,8 2,6
     
1985 1,6 1,4
1986 1,0 1,1
1987 0,6 1,8
1988 1,2 0,9
1989 0,6 0,6
     
1990 -,- 0,3
1991 -,- 0,9
1992 0,3 0,8
1993 0,3 3,1
1994 1,0 2,3
     
1995 1,0 2,6
1996 1,0 2,8
1997 1,0 2,7
1998 1,0 1,2
1999 0,5 2,8
     
2000 1,0 2,1
2001 1,0 2,5
2002 1,0 4,5
2003 1,5 4,4
2004 1,5 3,6
     
2005 1,5 4,9
2006 1,5 3,1
2007 1,0 3,0
2008 1,0 1,8
2009 -,- 14,2
     
2010 -,- 1,9
2011 -,- 1,9

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