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UKM
Unterstützungskasse Mittelstand e.V.
Die Unterstützungskasse Mittelstand e.V. ist eine Unterstützungskasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG. Sie gewährt gemäß ihrer Satzung sowohl lebenslänglich
laufende Leistungen als auch Leistungen von Fall zu Fall. Die Unterstützungskasse wird in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins geführt. Die UKM e.V. ist
eine rechtlich eigenständige Körperschaft. Die Unterstützungskasse wird vertreten durch den Vorstand.
Die OPTICURA ® Pensionsmanagement GmbH ist per
Verwaltungsvertrag mit allen Aufgaben der Verwaltung der Unterstützungskasse beauftragt.
Stammdaten
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Name: |
Unterstützungskasse Mittelstand e.V. |
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Rechtsform: |
eingetragener Verein |
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Gründung: |
29.06.1999 |
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Register: |
Amtsgericht Münster |
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Nummer: |
VR 4068 |
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Anschrift: |
Eulerstraße 9
48155 Münster |
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Die Unterstützungskasse Mittelstand e.V. ist eine überbetriebliche Gruppenunterstützungskasse, die sowohl durch Zuwendungen zum Reservepolster finanziert wird,
als auch kongruent oder partiell rückgedeckt ist.
Organe
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1. Vorsitzender |
OPTICURA Pensionsmanagement GmbH |
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2. Vorsitzender |
FIDES Gesellschaft f. Pensionsmanagement GmbH |
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3. Stellvertreter |
Dr. K-P. Hieb |
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Beiratsmitglieder |
Bruno Pohl |
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Bernd Lischewsky |
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Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, nämlich dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und einem Stellvertreter. SIe bilden den Vorstand im Sinne
des § 26 BGB. An die Stelle einer natürlichen Person kann auch eine juristische Person treten. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten die UKM.
(Auszug aus § 7 der Satzung)
Steuerfreiheit
Die Unterstützungskasse ist gemäß der Bescheide des Finanzamtes Münster-Außenstadt bis einschließlich dem Jahr 2006 steuerlich befreit.
Nächster Prüfungszeitraum: 2007 bis 2010
Versorgungsausgleich
Die UKM e.V. hat eine Teilungsordnung aufgestellt.
Diese Teilungsordnung regelt die Verfahrensweise der UKM bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs gemäß Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Auf der
Grundlage dieser Verfahrensweise erfolgt von der UKM der Vorschlag für die Teilung an das Familiengericht. Die entsprechenden Berechnungen werden von der
OPTICURA ® Pensionsmanagement GmbH vorgenommen.
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