UKM

Unterstützungskasse Mittelstand e.V.

 

Die Unterstützungskasse Mittelstand e.V. ist eine Unterstützungskasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG. Sie gewährt gemäß ihrer Satzung sowohl lebenslänglich laufende Leistungen als auch Leistungen von Fall zu Fall. Die Unterstützungskasse wird in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins geführt. Die UKM e.V. ist eine rechtlich eigenständige Körperschaft. Die Unterstützungskasse wird vertreten durch den Vorstand.

 

Die OPTICURA ® Pensionsmanagement GmbH ist per Verwaltungsvertrag mit allen Aufgaben der Verwaltung der Unterstützungskasse beauftragt.

 

Stammdaten

  

Name: Unterstützungskasse Mittelstand e.V.
Rechtsform: eingetragener Verein
Gründung: 29.06.1999
Register: Amtsgericht Münster
Nummer: VR 4068
   
Anschrift: Eulerstraße 9
48155 Münster
   

 

Die Unterstützungskasse Mittelstand e.V. ist eine überbetriebliche Gruppenunterstützungskasse, die sowohl durch Zuwendungen zum Reservepolster finanziert wird, als auch kongruent oder partiell rückgedeckt ist.

 

Organe

 

1. Vorsitzender OPTICURA Pensionsmanagement GmbH
2. Vorsitzender FIDES Gesellschaft f. Pensionsmanagement GmbH
3. Stellvertreter Dr. K-P. Hieb
   
Beiratsmitglieder Bruno Pohl
  Bernd Lischewsky
    

 

Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, nämlich dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und einem Stellvertreter. SIe bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. An die Stelle einer natürlichen Person kann auch eine juristische Person treten. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten die UKM. (Auszug aus § 7 der Satzung)

 

Steuerfreiheit

Die Unterstützungskasse ist gemäß der Bescheide des Finanzamtes Münster-Außenstadt bis einschließlich dem Jahr 2006 steuerlich befreit.

 

Nächster Prüfungszeitraum: 2007 bis 2010

 

Versorgungsausgleich

Die UKM e.V. hat eine Teilungsordnung aufgestellt.

 

Diese Teilungsordnung regelt die Verfahrensweise der UKM bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs gemäß Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Auf der Grundlage dieser Verfahrensweise erfolgt von der UKM der Vorschlag für die Teilung an das Familiengericht. Die entsprechenden Berechnungen werden von der OPTICURA ® Pensionsmanagement GmbH vorgenommen.

 


 

Kontakt

OPTICURA

Pensionsmanagement GmbH

Versorgungswerk 01

Kellermannsweg 1

86720 Nördlingen

 

Tel.: +49 (0)9081 2722 001

Fax: +49 (0)9081 2722 002

 

info@opticura.net

 


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