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UKVB Unterstützungskasse für Versorgungswerke mittelständischer Betrieb e.V.
Die UKVB e.V. ist eine Unterstützungskasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG. Sie gewährt gemäß ihrer Satzung sowohl lebenslänglich
laufende Leistungen als auch Leistungen von Fall zu Fall. Die Unterstützungskasse wird in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins geführt. Die UKVB e.V. ist
eine rechtlich eigenständige Körperschaft. Die Unterstützungskasse wird vertreten durch den Vorstand.
Die OPTICURA ® Pensionsmanagement GmbH ist per
Verwaltungsvertrag mit allen Aufgaben der Verwaltung der Unterstützungskasse beauftragt.
Stammdaten
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Name: |
UKVB Unterstützungskasse für Versorgungswerke mittelständischer Betriebe e.V. |
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Rechtsform: |
eingetragener Verein |
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Gründung: |
11.09.2001 |
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Register: |
Amtsgericht Münster |
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Nummer: |
VR 4623 |
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Anschrift: |
Eulerstraße 9
48155 Münster |
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Die Unterstützungskasse Mittelstand e.V. ist eine überbetriebliche Gruppenunterstützungskasse, die sowohl durch Zuwendungen zum Reservepolster finanziert wird,
als auch kongruent oder partiell rückgedeckt ist.
Organe
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1. Vorsitzender |
OPTICURA Pensionsmanagement GmbH |
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2. Vorsitzender |
FIDES GEsellschaft für Pensionsmanagement mbH |
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Beiratsmitglieder |
Gründungsbeirat |
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Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Sie bilden den Vorstand im Sinne
des § 26 BGB. An die Stelle einer natürlichen Person kann auch eine juristische Person treten. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten die UKVB.
(Auszug aus § 7 der Satzung)
Steuerfreiheit
Die Unterstützungskasse ist gemäß der Bescheide des Finanzamtes Münster-Außenstadt bis einschließlich dem Jahr 2008 steuerlich befreit.
Nächster Prüfungszeitraum: 2009 bis 2010
Versorgungsausgleich
Die UKVB e.V. hat eine Teilungsordnung aufgestellt.
Diese Teilungsordnung regelt die Verfahrensweise der UKVB bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs gemäß Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Auf der
Grundlage dieser Verfahrensweise erfolgt von der UKVB der Vorschlag für die Teilung an das Familiengericht. Die entsprechenden Berechnungen werden von der
OPTICURA ® Pensionsmanagement GmbH vorgenommen.
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