Unternehmensberatung für betriebliche Altersversorgung - Gesellschaft zur Verwaltung von Unterstützungskassen

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Verwaltung von Versorgungswerken

Unterstützungskassen sind rechtliche selbständige, mit eigenem Sondervermögen ausgestattete Versorgungseinrichtungen. Die OPTICURA ® Pensionsmanagement hat sich auf deren Einrichtung und Verwaltung spezialisiert. Als Geschäftsbesorger betreut sie derzeit insbesondere die:

  • UKM Unterstützungskasse Mittelstand e.V., eine durch die OPTICURA ®  initierte, überregionale Gruppenunterstützungskasse sowie
  • die UKVB e.V. - Unterstützungskasse für Versorgungswerke mittelständischer Betriebe, die im Jahr 2005 durch die OPTICURA ®  übernommen wurde.

Mitglied dieser Unterstützungskassen können alle Unternehmen werden, die ihren Mitarbeitern Leistungen der betrieblichen Altersversersorgung über den Durchführungsweg Unterstützungskasse gewähren möchten. Eine Mitgliedschaft ist jedoch nicht obligatorisch.

Die Leistungen werden in einem Leistungs- und Finanzierungsplan festgelegt. Die Finanzierungen der Versorgungsleistungen können sowohl kongruent rückgedeckt als auch über das Reservepolster erfolgen. Anfragen zur Mitgliedschaft oder Übernahme von Versorgungswerken können an die OPTICURA ®  gestellt werden.

Darüberhinaus betreut die OPTICURA ®  Pensionsmanagement GmbH als Geschäftsbesorger die Unterstützungskassen:

  • Bundesversorgungswerk für Bildung und Wirtschaft e.V., Hamm
  • dsoftware Unterstützungskasse e.V., Neuss
  • implico Unterstützungskasse e.V., Hamburg

Die Geschäftsbesorgung der Unterstützungskassen beinhaltet unter Anderem die Verwaltung der Versorgungsempfänger und deren Leistungszusagen, die Ermittlung von Leistungshöhen, die Ermittlung der Kassenvermögen und Kontrolle der Einhaltung bestimmter Grenzen für Unterstützungskassen, Einhaltung von Mitteillungspflichten, die Vorbereitung und Kontrolle des Zahlungsverkehrs sowie die Vorbereitungen von Jahresabschlüssen. 

Nicht zu den Aufgaben der OPTICURA ® gehört die Entscheidung über die Anlage des Vermögens und die Anlage selbst. Diese Aufgaben werden nur durch den Vorstand der jeweiligen Unterstützungskassen im Einvernehmen mit den Beiräten wahrgenommen.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot, wenn Sie die Verwaltung einer eigenen Kasse auslagern möchten oder Informationen zur Neugründung benötigen.